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Steuerhebesätze für das Jahr 2022

In der Gemeinderatssitzung am 9. Dezember 2021 wurden unter Punkt 2e

die Steuerhebesätze für das Jahr 2022 zum Beschluss vorgelegt.

Wie schon bei der SPÖ-Zeitungsausgabe 2/2021 berichtet sind durch die Kanal- und Wasserleitungsverordnungen neu die Anschlussgebühren auf die Grundstücksgröße bezogen, wodurch sich für das Jahr 2022 wesentliche Änderungen ergeben.

Entwicklung der letzten 4 Jahre:

Jahr2019202020212022
Wasserbezugsgebühr/m³1,701,751,751,75
Wasseranschlussgebühr (Mindestanschlussgebühr)2.014,002.043,002.077,003.072,30
Herstellung Wasseranschluss Pauschale650,00650,00650,00650,00
Grundgebühr (Servicepauschale)0,0054,5554,5554,55
Kanalbenützungsgebühr/m³ verbrauchtes Wasser3,833,913,994,11
Kanalanschlussgebühr (Mindestanschlussgebühr)3.359,003.408,003.465,004.639,80

Preise exkl. Ust.

Auch eine Vereinfachung bei der Berechnung soll dadurch gewährleistet sein bzw. Ergänzungsgebühren fallen nur mehr bei Grundstücksvergrößerungen an.

Durch die Erhöhung der Rohstoffpreise werden sich auch Errichtungskosten von Wasser und Kanal entsprechend erhöhen, sodass seitens der Gemeinde gegengesteuert werden muss, damit das Gemeindebudget auch weiterhin ausgeglichen erstellt werden kann.

Dies rechtfertigt zwar eine Erhöhung der Gebühren, jedoch wie wir meinen, nicht in einem solchen Ausmaß. Die Servicepauschale stand auch zur Diskussion, da ja bei der Leitungsverordnung neu schon auf notwendige Erneuerungen wie Schiebertausch eingegangen wurde.

Durch die Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ, BBFR, FPÖ und einer Stimmenthaltung der ÖVP konnte daher bei diesem Punkt, keine Mehrheit gefunden werden. 

Eine Anpassung der neuen Gebührenordnungen bzw. ein Überdenken von einzelnen Punkten, wie wir vorgeschlagen haben, hat somit bisher nicht stattgefunden und sollte nun nochmals diskutiert werden.

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